Rechtsprechung
   OVG Bremen, 24.08.2011 - 1 B 198/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17025
OVG Bremen, 24.08.2011 - 1 B 198/11 (https://dejure.org/2011,17025)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24.08.2011 - 1 B 198/11 (https://dejure.org/2011,17025)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 (https://dejure.org/2011,17025)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterliegen der von einem Wahlvorstand angefertigten Wahlniederschriften dem BremIFG; Ausübung von funktionaler Verwaltungstätigkeit durch Wahlvorstände; Anspruch eines Dritten auf Einsicht in Wahlniederschriften; Möglichkeit des Berührens des Wahlgeheimnisses durch ...

  • lda.brandenburg.de PDF

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten - Konkurrierende Rechtsvorschriften

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2011 - 1 B 198/11
    Die Wahrung des Wahlgeheimnisses sichert zu einem hohen Grade die Unabhängigkeit der Wahlentscheidung und erweist sich so als wichtigster institutioneller Schutz der Wahlfreiheit (BVerfG, B. v. 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95 - BVerfGE 99, 1 ).
  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2011 - 1 B 198/11
    Dieses steht vielmehr - vom Wahlvorschlagsverfahren über die Wahlhandlung bis zur Ermittlung des Wahlergebnisses - unter der Herrschaft des Publizitätsprinzips (BVerfG, U. v. 03.03.2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 - BVerfGE 123, 39 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2010 - 8 A 475/10

    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Protokolle der Deutschen

    Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2011 - 1 B 198/11
    Der Behördenbegriff des § 1 Abs. 1 Satz 1 BremIFG knüpft insofern an den des § 1 Abs. 4 BremVwVfG an, es gilt also der - weite - funktionale Behördenbegriff (vgl. OVG Münster, U. v. 02.11.2010 - 8 A 475/10 - [...], Rn. 45; Schoch, IFG, 1. Aufl. 2009, § 1 Rn 78).
  • StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/07

    Zu den Anforderungen, die an die Transparenz des Verfahrens zur Ermittlung und

    Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2011 - 1 B 198/11
    Ein Wahlprüfungsverfahren, das die Antragstellerin in Erwägung zieht, kann sie nur erreichen, wenn sie innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist nach § 47 Abs. 3 BremWahlG substantiiert Wahlfehler behauptet (vgl. zur Substantiierungspflicht StGH Bremen, U. v. 22.05.2008 - St 1/07 - NordÖR 2008, 323 ).
  • VG Bremen, 11.07.2019 - 4 V 1330/19

    Einsicht in die Stimmzettel zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft - Einsichtnahme;

    Wahlvorstände werden deshalb als "eine Art Selbstverwaltungsorgan der Aktivbürger" bezeichnet, woraus die Schlussfolgerung gezogen wird, dass ihre Tätigkeit keine funktionale Verwaltungsqualität besitzt und mithin auch § 1 Abs. 1 BremIFG keine Anwendung findet (zweifelnd bereits: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 -, Rn. 11; a. A. noch VG Bremen, Beschluss vom 05. Juli 2007 - 2 V 1731/07 -, Rn. 9 ff.; offengelassen in: VG Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 V 1164/15 -, Rn. 13, jeweils juris).

    Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Anspruch des Antragstellers auf pflichtgemäße Entscheidung über seinen Antrag auf Einsicht in die Stimmzettel durch den Wahlbereichsleiter (vgl. hierzu: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 B 135/15 -, Rn. 3; Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 -, Rn. 14 ff., jeweils juris).

    Der Einsicht Dritter stehen wahlrechtliche Vorschriften und Wahlgrundsätze grundsätzlich nicht entgegen (ausführlich: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 -, Rn. 15 ff.; zweifelnd: Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 13. September 2016 - St 2/16 -, Rn. 68, jeweils juris), weshalb der Wahlleiter über einen entsprechenden Antrag nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat.

  • VG Bremen, 15.07.2015 - 4 V 1164/15

    Einsichtnahme in Stimmzettel der Bremischen Bürgerschaftswahl

    Dem Ersuchen ist in der Regel Rechnung zu tragen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Einsicht gegeben ist (vgl. für den Fall der Einsichtnahme in die Wahlniederschriften nebst Anlagen Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschl. v. 24.08.2011 - 1 B 198/11 -, juris, Rn. 13).

    Das Oberverwaltungsgericht hat für den Fall der Einsichtnahme in Wahlniederschriften entschieden, dass eine solche möglich ist, wenn ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme besteht (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschl. v. 24.08.2011 - 1 B 198/11 -, juris, Rn. 13).

  • VG Bremen, 15.07.2015 - 4 V 1156/15

    Einsichtnahme in Stimmzettel der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung

    Dem Ersuchen ist in der Regel Rechnung zu tragen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Einsicht gegeben ist (vgl. für -6- den Fall der Einsichtnahme in die Wahlniederschriften nebst Anlagen Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschl. v. 24.08.2011 - 1 B 198/11 -, juris, Rn. 13).

    Das Bremische Oberverwaltungsgericht hat für den Fall der Einsichtnahme in Wahlniederschriften entschieden, dass eine solche möglich ist, wenn ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme besteht (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschl. v. 24.08.2011 - 1 B 198/11 -, juris, Rn. 13).

  • OVG Bremen, 16.07.2015 - 1 B 135/15

    Einsicht in Wahlstimmzettel - Akteneinsicht; Stimmzettel; Wahlbereich;

    Der Anspruch ergibt sich jedenfalls aus seinem Anspruch auf pflichtgemäße Entscheidung über seinen Antrag auf Akteneinsicht durch den Wahlbereichsleiter (siehe Beschl. des Senats vom 24.08.2011 - 1 B 198/11, NordÖR 2011, 509).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2023 - 3 S 6.23

    Wahl zum Abgeordnetenhaus: Neuauszählung; Einsichtnahme in Wahlunterlagen;

    Diese Argumentation stellt die Beschwerde mit ihrem allgemeinen Hinweis auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts und Oberverwaltungsgerichts Bremen, die in Anwendung des dortigen Landesrechts einen Anordnungsgrund für Einsicht in Wahlniederschriften bzw. Stimmzettel wegen des bevorstehenden Ablaufs der Frist zur Begründung eines Wahleinspruchs bejaht haben (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 - juris Rn. 29; VG Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 V 1164/15 - juris Rn. 10; Beschluss vom 5. Juli 2007 - 2 V 1731/07 - juris Rn. 8), nicht erfolgreich in Frage.
  • OVG Bremen, 16.07.2015 - 1 B 136/15
    Der Anspruch ergibt sich jedenfalls aus ihrem Anspruch auf pflichtgemäße Entscheidung über ihren Antrag auf Akteneinsicht durch den Wahlbereichsleiter (siehe Beschl. des Senats vom 24.08.2011 - 1 B 198/11, NordÖR 2011, 509).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht